Seit einigen Jahren engagiert sich Verena zuerst als Vorstandsmitglied dann als Präsidentin beim Schweizerischen Hebammenverband Sektion Bern. Neben dem Leiten der Vorstandssitzung, der Sichtbarkeit in den Medien, Finanzverantwortlichkeit, Vertretungen an den nationalen Sitzungen aller Präsidentinnen steht das Lancieren diveres Projekte und Mitarbeiten in Arbeitsgruppen im Vordergrund. Gestern wurde nach 2 jähriger Arbeit (inkl. Verzögerung wegen dem C-Virus) ein wichtiges Projekt abgeschlossen. Die Regelung des Pikettgeldes. Da Verena dieses Projekt (eine kantonale Vereinbarung aller interessierten Hebammen) sehr am Herzen liegt, ist es auch an der Zeit davon zu berichten.
Als wesentlicher Teil der Vereinbarung und Ziel der Arbeitsgruppe war von Anfang an die Regelung des Pikettgeldes. Hebammen leisten rund um eine geplante Hausgeburt oder einer Beleggeburt an einem Spital sowie in der Wochenbettzeit nach Spitalentlassung rund um die Uhr – meistens während mehreren Wochen – Pikettdienst. In der KLV und im Leistungsvertrag mit den Versicherern ist die Pikettentschädigung nicht eingeschlossen. Art. 2, Abs. 1 hält fest: „Nicht berücksichtigt ist der Bereitschaftsdienst um den Zeitpunkt der Geburt bzw. der Wochenbettpflege“. Dies beruht darauf, dass die Pikettentschädigung historisch bedingt und grundsätzlich eine kommunale Leistung ist, resp. war. Im Kanton Bern besteht diese Leistung durch die Gemeinden jedoch schon lange nicht mehr. Somit entfällt ein nicht unbedeutender Lohnbestandteil für selbständige, ambulant tätige Hebammen. Um diese Lücke zu schliessen, bzw. die Existenz zu sichern, sind Hebammen gezwungen, diese Leistung privat in Rechnung zu stellen.
16 Hebammen aus allen Regionen des Kanton Berns haben dieses Projekt mitgestalten und aktiv an den Sitzungen teilgenommen. Wir, die Hebammenpraxis Baby im Bauch GmbH werden die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Papiere und Vereinbarkeit ab 01. Januar 2023 für unsere Klientinnen übernehmen.